ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


Sämtliche Buchungen werden nur auf Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen.  Sofern Buchungen- telefonisch,schriftlich oder IT elektronisch aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen einverstanden.

 

1. Anmeldung

Die  Anmeldung  kann schriftlich, per mail, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung die Anmelder der Reise dann wie für eigene Verpflichtung einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.   Der Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme durch Reisebestätigungsmail von WINDSURFEN DRESDEN zustande.    

 

2. Bezahlung

 

Die Zahlung ist bei Buchung fällig. Erfolgt die Zahlung nicht fristgemäß, so ist der Reisevertrag hinfällig und die Teilnehmer können ohne weitere Rückfrage von der Teilnehmerliste gestrichen werden. Die Verantwortung über die termingemäße und exakte Zahlung (inkl.Nachweis) liegt bei den Teilnehmern. Einzelheiten siehe Teilnehmerhinweise. Bei Vermittlung von Angeboten anderer Veranstalter gelten deren Zahlungsbedingungen lt. Katalog.

 

3. Rücktritt des Kunden

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat WINDSURFEN DRESDEN Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt bis 35 Tage  vor Reisebeginn  15 % des Reisepreises, unter 35 Tagen 25 % des  Reisepreises. Unter 20 Tagen 35% des Reisepreises und unter 10 Tagen 50% des Reisepreises.

 

4. Umbuchung

Die Gebühr beträgt in jedem Fall 25,-  EUR.

 

5. Ersatzperson

Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, daß statt Seiner ein Dritter  an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Beis Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15,- EUR pro Person. Soweit durch Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger anfallen (insbesondere Änderungen von Flugbuchungen) werden diese  weiter  belastet.

 

6. Rücktritt wegen Unterschreitung der Mindest- Teilnehmerzahl

Bei Nichterreichung einer in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl ist WINDSURFEN DRESDEN  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich zurückerstattet.

 

7. Gewährleistung/ Abhilfe

Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. die vor Ort benannte Ansprechperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige  vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, daß Sie für diese Mängel keine Ansprüche geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche ausdrücklich geltend machen. Sollten Sie vor Ort  den Entschluß fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall über die Reiseleitung oder die vor Ort benannte Ansprechperson zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird und eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

 

8. Änderung vor Ort

Sollten Sie Ihren Urlaubsplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte  Leistungen  nicht in Anspruch  nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung  oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit ggf. zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistung aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden kann. Bitte  beachten Sie, daß in all diesen Fällen immer nur das von uns erstattet werden kann, was uns durch die Nichtinanspruchnahme der Leistung von dem jeweiligen Leistungsträger nicht in Rechnung gestellt wurde.

 

9. Haftungbeschränkung

Soweit  ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

 

10. Paß-,Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende isr für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verntwortlich. Alle Nachteile die aus Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seiner Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von WINDSURFEN DRESDEN bedingt sind.

 

11. Gerichtsstand

Der  Gerichtsstand von  WINDSURFEN DRESDEN  ist  Dresden.

Veranstalter:  WINDSURFEN DRESDEN:  Firmeninhaber  Gerald  Gebbensleben